Änderungen zum 19.01.2013
Guten Morgen,
meines Wissens gelten die Sonderregelungen aber nur für PKW Führerscheine, die vor dem 01.April 198
0 ausgestellt wurden
Neue EU-Fahrerlaubnis, ab 19. Januar 2013 gültig:
A1
Leichtkraftrad bis 125 cm3 mit maximal 11 kW, Leistungsgewicht 0,1 kW/kg (Mindestgewicht 110 kg) und Dreirad bis 15 kW
Führerscheine, die auf die alten Klassen 3 (Auto) und 4 (Kleinkraftrad) zurückgehen, enthalten A1, wenn sie vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurden
A2 (früher A - beschränkt)
Motorrad bis 35 kW (48 PS), Leistungsgewicht 0,2 kW/kg (Mindestgewicht 175 kg)
Praktische Prüfung nach zweijähriger Fahrpraxis mit A1 oder mit Autoführerschein von vor dem 1. April 1980, sonst theoretische und praktische Prüfung
Also bleibt für Frau Engel eigentlich nur die Klasse AM
In Deutschland fasst die neue Klasse AM die alten Klassen M für Mopeds mit bis zu 50 cm³ und S für Drei- und Vierräder mit bis zu 50 cm³ zusammen.
50-cm³-Moped oder Diesel- sowie Elektrofahrzeug mit maximal 4 kW und 45 km/h